Rechtsanwalt Muenchen Sorgerecht

 

Sorgerecht

Der Gesetzgeber regelt heute, dass auch bei einer Scheidung beide Elternteile zunächst grundsätzlich das Sorgerecht behalten. Maßgeblich für die Gestaltung des Miteinanders sind stets aber auch die Interessen der Kinder.

 

Rechtsanwältin Barbara Bosshard-Melzer berät Sie in Fragen des elterlichen Sorgerechts umfassend und hilft ihnen, eine akzeptable Lösung für die Betreuung der Kinder nach der Trennung zu finden.

 

Auch unverheirateten Paaren steht Rechtanwältin Barbara Bosshard-Melzer als erfahrene Anwältin für Familienrecht zur Seite. Zum Beispiel dann, wenn nach der Geburt des gemeinsamen Kindes die Ausformung des Sorgerechts zu klären ist oder die elterlichen Sorge für den Fall einer späteren Trennung geregelt werden soll.

Nutzen Sie unser Erstberatungsangebot!

Wir nehmen uns 1-2 Stunden Zeit für Sie, klären die wichtigsten Punkte und nächsten Schritte. Das Erstgespräch kostet nur EUR 250,- inklusie Mehrwertsteuer – eine Investition, die sich auszahlt.

 

 

 

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