Rechtsanwalt Muenchen Unfallregulierung Sachschaden

Unfallregulierung / Sachschaden

Wir übernehmen für Sie den ganzen Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung und achten darauf, dass wir das Maximale für Sie erreichen. Somit besteht dann auch nicht die Gefahr, dass Sie selbst missverständliche Formulierungen/Begriffe benutzen, welche die gegnerische Versicherung gegen Sie verwenden kann.

Beim Sachschaden geht es insbesondere um die folgenden Schadenspositionen:

  • Ersatz des Fahrzeugschadens (Reparaturkosten oder Abrechnung nach Totalschaden)
  • Mietwagenkosten/Nutzungsausfallentschädigung
  • Wertminderung
  • Ersatz für sonstige Schäden ( z.B.: Kleidung, Brille, Zubehör usw.)
  • Ersatz der Sachverständigenkosten oder Ersatz der Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlages. (Liegen die Reparaturkosten unter 2.000,00 €, genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag).

 

Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, muss die Versicherung des Unfallverursachers unsere Honorarkosten bezahlen.

 

Damit wir Ihren Schaden bei der Versicherung geltend machen können, wollen Sie uns bitte folgende Unterlagen ausgefüllt zurückschicken, welche als Download zur Verfügung stehen:

 

Downloads für die Unfallregulierung mit Sachschaden: 

Unfallfragebogen >>

Vollmacht >>  Bitte im Betreff Ihren Namen einsetzen und eingeben "Haftpflichtansprüche aus Unfall vom ?" (Datum einsetzen). Links unten den Ort mit Datum einfügen und rechts unterschreiben.

 

Anschließend schicken Sie bitte den Fragebogen und die Vollmacht – vorzugsweise Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - an uns. Wir melden uns dann bei Ihnen.

 

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