Rechtsanwalt Muenchen Unfallregulierung Personenschaden

Unfallregulierung / Personenschaden

Auch hier übernehmen wir für Sie - wie beim Sachschaden - den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung. Wir beauftragen die Versicherung Atteste bei Ärzten/Krankenhäusern einzuholen, bei welchen Sie wegen der Unfallverletzungen in Behandlung waren. Sobald die Atteste vollständig vorliegen, stimmen wir mit Ihnen die einzelnen Schadenspositionen ab und machen diese dann gegenüber der Versicherung geltend. Beim Personenschaden geht es insbesondere um die folgenden Schadenspositionen:

  • Schmerzensgeld: Für die Bezifferung des Schmerzensgeldes benötigen Sie auf alle Fälle unsere professionelle Unterstützung, damit wir für Sie das Maximum erreichen können. Anhand von Schmerzensgeldtabellen beziffern wir – nach Rücksprache mit Ihnen - das Schmerzensgeld. Bei besonders schweren Verletzungen vereinbaren wir mit der Versicherung einen entsprechenden Vorbehalt für zukünftige Schäden oder im Hinblick auf Dauerfolgen, um eine Verjährung Ihrer Ansprüche zu vermeiden.
  • Haushaltsführungsschaden: Dieser Schaden kann auch pauschal, also ohne Vorlage von konkreten Abrechnungen einer Haushaltshilfe, geltend gemacht werden. Beim Haushaltsführungsschaden geht es darum, dass Sie gewisse Tätigkeiten im Haushalt aufgrund Ihrer unfallbedingten Verletzungen nicht durchführen können. Mit Hilfe der Berechnungstabellen von Schulz-Borck/Hoffmann ermitteln wir konkret Ihren Haushaltsführungsschaden.
  • Verdienstausfall: Dieser entsteht bei einem Angestellten nach sechs Wochen, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers nicht mehr bezahlt wird. Bei einem Selbstständigen muss zunächst der mögliche Verdienst ermittelt werden, wobei man hier in der Regel das Einkommen der letzten drei Jahre vor dem Unfall heranzieht.
    Beim Verdienstausfall sind oft auch komplizierte Fragen zu klären, z. B. welche Leistungen von anderen Versicherungen hierauf angerechnet werden müssen oder nicht.
  • Weitere Schadenspositionen sind z. B.: Kosten für Zuzahlungen bei Arztbehandlungen/Therapien/Medikamenten, Fahrtkosten, vermehrte Aufwendungen usw..

 

Downloads für die Unfallregulierung mit Personenschaden: 

Unfallfragebogen >>

Schweigepflicht Entbindungserklärung >>

Vollmacht >>  Bitte im Betreff Ihren Namen einsetzen und eingeben "Haftpflichtansprüche aus Unfall vom ?" (Datum einsetzen). Links unten den Ort mit Datum einfügen und rechts unterschreiben.

 

Anschließend schicken Sie bitte den Fragebogen, Schweigepflichtentbindungserklärung und die Vollmacht – vorzugsweise Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - an uns.

 

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